AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter:

impact media projects GmbH

Eckherstraße 10b

85737 Ismaning

Deutschland

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Aussteller und Sponsoren)

Artikel 1: Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme als Aussteller am Event TEST CAMP INTRALOGISTICS und/oder die Anmietung von Präsentationsflächen auf dem TEST CAMP INTRALOGISTICS.

Die Präsentationsflächen und Präsentationszeiten werden vom TEST CAMP INTRALOGISTICS zugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Präsentationsfläche oder eine bestimmte Präsentationszeit.

Artikel 2: Leistungen des TEST CAMP INTRALOGISTICS

Die Leistungen des TEST CAMP INTRALOGISTICS und die jeweiligen Preise ergeben sich aus den vom Kunden ausgewählten Produkten und Dienstleistungen.

Artikel 3: Leistungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem TEST CAMP INTRALOGISTICS erhaltenen Daten über TEST CAMP INTRALOGISTICS-Veranstaltungsteilnehmer ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden und diese insbesondere nicht an Dritte zu verkaufen oder in sonstiger Weise weiterzugeben. Als Daten im Sinne von Artikel 3.1 dieses Vertrages gelten alle Daten, die der Kunde von TEST CAMP INTRALOGISTICS oder einem Dritten erhalten hat oder die er selbst erhoben hat.

Artikel 4: Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise sind Nettopreise. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen sind, sofern nicht aufgeführt:

Versicherung der gelieferten Mietgeräte und Exponate. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Individuelle Stromanschlüsse, spezielle WLAN-Installationen und individuelle grafische Gestaltungen. Einlagerung von eigenem Standmaterial. Parkgebühren. Transport zum und vom Stand und Aufbau der Exponate. Aussteller erhalten einen eigenen VIP-Registrierungscode für Gäste und Mitarbeiter.

(2) Die Zahlung der zu entrichtenden Gebühren erfolgt nach Wahl des Kunden über eine der auf dieser Website angezeigten Zahlungsarten.

(3) Die Zahlungen sind 14 Tage nach dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Die Übernahme von Verpflegungskosten für eigene Gäste und eigenes Personal ist obligatorisch und wird per Sammelrechnung nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

(4) Sollten dem TEST CAMP INTRALOGISTICS im Rahmen der Zahlungsabwicklung Schäden, z.B. durch Rückbuchungen, entstehen, sind diese vom Kunden an das TEST CAMP INTRALOGISTICS zu erstatten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Kunde die Entstehung eines solchen Schadens nicht zu vertreten hat.

Artikel 5: Pflichten des Geschäftspartners

(1) Die vom Kunden gehaltenen Präsentationen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt ferner sicher, dass der Inhalt der von ihm veröffentlichten Materialien nicht gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte, Wettbewerbsrechte oder allgemeine Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt.

(2) Der Kunde stellt das TEST CAMP INTRALOGISTICS auf erstes Anfordern von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der in § 5.1 dieses Vertrages genannten Pflichten des Kunden beruhen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Entstehung solcher Schäden und/oder Ansprüche nicht zu vertreten hat.

(3) Termine 2024:

8./9.4.2024, ab 8.00 Uhr: Anlieferung/Aufbau Aussteller TEST CAMP, IFOY TEST DAYS (alle IFOY Finalisten), AGV Mesh-Up, Sondertestbereiche (Fahrzeuge, Exponate, Flächen-Setups).

9.4.2024, ab 8.00 Uhr: Anlieferung/Aufbau NUR TEST CAMP Aussteller (Bitte beachten, dass an diesem Tag nur kleinere Gegenstände angeliefert oder aufgestellt werden können. Fahrzeuganlieferungen, Einfahrt in die Halle oder Staplereinsatz zum Aufbau sind NICHT möglich).

9.4.2024, 9.00 – 18.00 Uhr: Audit der IFOY Finalisten (nicht öffentlich), IFOY Test, IFOY Innovation Check, IFOY Jurytag

10.4.2024, 9.00 – 17.00 Uhr:  TEST CAMP INTRALOGISTICS (B2B-Besucher), ab 17.00 Uhr: Get together in Halle 3

11.4.2024, 9.00 – 16.00 Uhr:  TEST CAMP INTRALOGISTICS (B2B-Besucher)

Ausstellereinlass: Täglich ab 8.00 Uhr

Die Abbauzeit ist am 11.4.2024 von 16.00 bis 22.00 Uhr. Der Abbau darf nicht vor 16.00 Uhr erfolgen. Werden eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann der Veranstalter dem Kunden eine Gebühr von 3.000 € in Rechnung stellen.

Die Aussteller-AGB sind Bestandteil des Angebotes. Die Übernahme der Cateringkosten für eigene Gäste ist verpflichtend. Aussteller erhalten einen eigenen VIP-Registrierungcode für Gäste nach Ihrer Buchung.

(4) Der Abbau muss bis spätestens 22.00 Uhr am letzten Veranstaltungstag erfolgen; es darf kein Material des Kunden über diesen Zeitpunkt hinaus am Veranstaltungsort verbleiben. Für Materialien, die nach 22.00 Uhr des Veranstaltungstages nicht vollständig vom Veranstaltungsort entfernt sind, kann der Veranstalter eine Gebühr von 50 € pro kg Gewicht und Tag an Abfuhr- und Lagerkosten erheben.

(5) Die Bewirtung an den Company Boxen ist nicht gestattet. Verpflegung und Getränke werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Zugelassen sind Getränke, Snacks, Süßigkeiten, Obstschalen u.Ä..

(6) Überschreitet der Kunde mit seinem Aufbau die gebuchte Fläche, so ist der Veranstalter berechtigt, entweder eine zusätzliche Gebühr von mindestens 2.000,- € zu berechnen oder den Rückbau der die gebuchte Fläche überschreitenden Teile zu verlangen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, das Firmenlogo in einem druckfähigen Vektorformat (EPS o.ä.) zu liefern. Dieses darf vom Veranstalter uneingeschränkt für Werbezwecke verwendet werden.

(8) Hat der Kunde im Rahmen des Pakets einen Auftritt als Redner auf der Bühne gebucht, muss der Sponsor mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung den Namen und ein druckfähiges Foto (min. 1MB) des Redners per E-Mail liefern. Ist im Rahmen des Auftritts eine Präsentation erforderlich, muss diese mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail im Format 19:6 als PDF- oder PowerPoint-Datei geliefert werden. Es ist nicht möglich, den eigenen Laptop für Präsentationen zu verwenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird entweder der Auftritt des Redners abgesagt oder eine Verspätungsgebühr von 850,00 € erhoben.

Artikel 6: Gewährleistung

Das TEST CAMP INTRALOGISTICS stellt dem Kunden keine über die Event App hinausgehenden Besucherdaten zur Verfügung. (2) Darüber hinaus übernimmt TEST CAMP INTRALOGISTICS keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Namen der Besucher.

Artikel 7: Haftungsbeschränkung/Schadensersatz

(1) Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet TEST CAMP INTRALOGISTICS für Schäden nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TEST CAMP INTRALOGISTICS, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Außer im Falle der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, der Verletzung einer Kardinalpflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch TEST CAMP INTRALOGISTICS, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Regelungen in § 6 dieses Vertrages bleiben hiervon unberührt.

Artikel 8: Datenschutz

(1) TEST CAMP INTRALOGISTICS verwendet die vom Sponsor mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, E-Mail, Firma, Funktion, Anschrift) gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2) Die personenbezogenen Daten des Sponsors werden zur Durchführung der Veranstaltung und zur Abwicklung der zwischen beiden Parteien geschlossenen Verträge verwendet.

(3) Sollten weitere Informationen oder die Löschung der Daten des Sponsors gewünscht werden, so steht unter der E-Mail-Adresse thilo.joergl@impact.mp ein Support zur Verfügung.

Artikel 9: Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag wird für die Dauer der Veranstaltung TEST CAMP INTRALOGISTICS geschlossen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der Regelung in § 9.1 dieses Vertrages unberührt. Ein solcher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Sponsor gegen eine seiner in § 5 dieses Vertrages genannten Pflichten verstößt.

(3) Bei Stornierung durch den Kunden erhält der Kunde 85 % des Entgelts nach der Buchung, 50 % des Entgelts bei Stornierung bis 3 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag um 12.00 Uhr. Bei einer Stornierung später als eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstag erhält der Kunde 0 % des Entgelts.

(4) Im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter erhält der Kunde 100 % des geleisteten Entgelts zurück.

Artikel 10: Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich gleichkommt. Entsprechendes gilt für die Schließung einer Vertragslücke.

Artikel 11: Ergänzungen

(1) TEST CAMP INTRALOGISTICS behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Elemente der Veranstaltung kurzfristig zu verschieben, zu ändern oder abzusagen. Wird die Veranstaltung aus wichtigem Grund kurzfristig abgesagt, erhält der Kunde die gesamten Teilnahmekosten zurück. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens TEST CAMP INTRALOGISTICS vorliegt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rücktritt bei Verschiebung oder Ortswechsel.

Ismaning, 21.7.2022

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Besucher)

1. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil in jedem Vertrag zwischen der impact media projects GmbH, Eckherstraße 10b, 85737 Ismaning (im Folgenden: Anbieter) und dem Besucher des TEST CAMPS INTRALOGISTICS. (im Folgenden: Besucher).

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle auf dieser Internetpräsenz angebotenen Leistungen des Anbieters. Der Besucher erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Besuch des TEST CAMPS INTRALOGISTICS.

(2) Der Besuch ist kostenpflichtig. Es werden verschiedene Ticket-Kategorien offeriert.

(3) Die Tickets zum Besuch des TEST CAMPS INTRALOGISTICS sind übertragbar. Der Veranstalter bietet unter thilo.joergl@impact.mp einen Service an, der die einmalige Namensänderung eines Tickets bis maximal drei Wochen vor der Veranstaltung durchführen kann.

3. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen des Anbieters, insbesondere in Broschüren, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Besucher kommt durch die Registrierung des Besuchers auf dieser Internetpräsenz sowie deren Bestätigung durch den Anbieter zustande.

4 Haftungsbeschränkung / Haftungsfreistellung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Das gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

5. Datenschutz

(1) Der Anbieter verwendet die von dem Besucher mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, E-Mail-Adresse) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

(2) Die personenbezogenen Daten des Besuchers können an die Aussteller weitergegeben werden. Der Besucher erklärt sich mit der Kontaktaufnahme durch die Aussteller einverstanden. Der Besucher hat das Recht, diese Einwilligung zu jeder Zeit unter thilo.joergl@impact.mp  zu widerrufen.

(3) Mit der vollständigen Abwicklung des Kontrakts werden die Daten des Besuchers, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern der Besucher in eine weitere Verarbeitung und Nutzung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.

(4) Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung der Daten des Besuchers gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse thilo.joergl@impact.mp  zur Verfügung.

(5) Mit dem Besuch der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter Bilder und Videos von ihm auch für werbliche Zwecke nutzen kann.

6. Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag wird für die Dauer des TEST CAMPS INTRALOGISTICS geschlossen.

(2) Die Berechtigung zum Besuch des TEST CAMPS INTRALOGISTICS erlischt, wenn der Besucher seine Einwilligungserklärung zu diesen Geschäftsbedingungen zurücknimmt.

7. Änderungen

(1) Das TEST CAMPS INTRALOGISTICS behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Wird die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abgesagt, so erhält der Besucher die volle Teilnahmegebühr zurück. Schadensersatzansprüche bestehen nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des TEST CAMPS INTRALOGISTICS vorliegt. Aus einer Terminverschiebung des Events ergibt sich für den Kunden kein Recht auf Stornierung.

8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke.

9. Lieferbedingungen

Liefer- und Versandkosten: Der Versand per Email erfolgt kostenlos.

Ismaning, 26.6.2023